Allgemeine Geschäftsbedingungen plettenbergconsulting

1.    Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem Auftragnehmer (im Folgenden: Plettenbergconsulting) geschlossenen Verträge.

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist an-wendbar.

1.2 Entgegenstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des anderen Vertragsteils wird hiermit aus-drücklich widersprochen.

1.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Bedingungen werden durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

2.    Umfang der Beratung

Der Umfang eines Auftrages wird im Einzelfall vertraglich festgelegt.

3.    Allgemeine Zahlungsbedingungen

3.1 Nach Vollendung des Auftrages erhält Plettenbergconsulting das vereinbarte Entgelt. Ist eine Gesamt-summe nicht vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den geltenden Tages- oder Stundensätzen der Plet-tenbergconsulting. Plettenbergconsulting hat einen Nachweis über die geleisteten Stunden zu führen.

3.2 Das Entgelt wird jeweils mit Zugang der Rechung fällig. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage nach Fälligkeit zu leisten. Leistet der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist, kommt er ohne weitere Mah-nung durch Plettenbergconsulting in Verzug.

3.3 Plettenbergconsulting behält sich vor, einen Vorschuss in Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Entgel-tes oder 30 Prozent des geschätzten Zeitaufwandes mal dem geltenden Tages- oder Stundensatzes zu verlangen.

3.4 Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Spesen: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wer-den zusätzlich notwendigen Fahrtkosten (pro km 0,30 € bzw. reale Fahrtkosten nach Beleg) per Flugzeug (bei Interkontinentalflügen Business Class, bei Europaflügen Economy Class) Übernachtungskosten (3 oder 4 Sterne Hotel), in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden ab 15 km Fahrtstrecke berechnet. Übernach-tungskosten werden berechnet, wenn sich der Arbeitstag mit An- und Abreise auf mehr als 13 Stunden aus-dehnen würde.

4.    Haftung

4.1 Die von Plettenberg- Consulting erstellten Ausarbeitungen sind nach bestem Wissen erarbeitet. Dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass der wirtschaftliche Erfolg des Auftraggebers erreicht wird. Ein Anspruch auf Erreichung des wirtschaftlichen Erfolges besteht nicht.

4.2 Plettenberg- Consulting haftet dem Auftraggeber für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vor-satz. Ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


4.3 Schadensersatzansprüche können nur innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers geltend gemacht werden. Ausgenommen davon sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrläs-sigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5.    Beendigung des Vertragsverhältnisses   

5.1 Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Kalenderwochen schriftlich ge-kündigt werden. Das beiderseitige Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5.2 Bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages  hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Ver-tragsbeendigung erbrachten Leistungen auf Basis der geltenden Tages- oder Stundensätze zuzüglich der gemachten Aufwendungen zu ersetzen.

5.3 Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftraggeber Plettenberg- Consulting zum Ersatz der bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet.

5.4 Erfolgt eine ausserordentliche  Kündigung durch Plettenberg- Consulting, ist Plettenberg- Consulting zum Ersatz des daraus entstanden Schadens verpflichtet, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die aus-serordentliche Kündigung vorlag.

6.    Terminsabsage/ Stornogebühren

6.1 Der Auftraggeber hat das Recht einen Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Bera-tungstermin abzusagen, soweit ein wichtiger Grund ( z.B Tod oder Krankheit des Auftraggebers) dafür vor-liegt.

Erfolgt die Absage des Termins zu einem späteren Zeitpunkt, wird das Entgelt in voller Höhe, abzüglich der ersparten Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten), fällig.

6.2  Sollte es zu einer Verhinderung seitens der Plettenberg- Consulting kommen, behält sich Plettenberg- Consulting vor, den Termin nachzuholen.

7.   Verschwiegenheitspflicht

7.1 Plettenberg- Consulting verpflichtet sich Unterlagen und Informationen, die anlässlich eines Auftrages übergeben werden oder zur Kenntnis gelangen, vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln.

7.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle Unterlagen von Plettenberg- Consulting an den Auftraggeber zurückgegeben oder sechs Monate nach Aufforderung zur Abholung vernichtet.

8. Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

8.2 Das auf diesen Vertrag anwendbare materielle Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung.

 

 

 

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